Patienteninformation
Verordnung
Um eine logopädische Therapie in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie bzw. Ihr Kind eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt (z.B. Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Pädaudiologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Hausarzt).
Der Arzt stellt zunächst den Behandlungsbedarf fest und bestimmt dann die Therapiedauer und -frequenz sowie die Anzahl der Behandlungseinheiten.
Eine Verordnung muss nach Vorgabe der Krankenkassen 28 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Behandlung
Eine logopädische Verordnung umfasst in der Regel 10 Behandlungseinheiten zu je 45 Minuten. Je nach verordneter Frequenz findet die Behandlung meist ein- bis zweimal wöchentlich statt.
Zu Beginn der Therapie führe ich eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung durch, welche es mir ermöglichen, einen individuellen Therapieplan für die weiteren Behandlungsschritte zu erstellen. Der verordnende Arzt erhält nach jeder Verordnung einen Therapiebericht und kann dann eine Folgeverordnung ausstellen.
Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden für Kinder unter 18 Jahren von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erwachsene zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil.