Patienten­information

Verordnung

Um eine logopädische Therapie in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie bzw. Ihr Kind eine Heilmittel­verordnung von Ihrem Arzt (z.B. Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Pädaudiologe, Kiefer­orthopäde, Zahnarzt, Hausarzt).

Der Arzt stellt zunächst den Behandlungs­bedarf fest und bestimmt dann die Therapie­dauer und -frequenz sowie die Anzahl der Behandlungs­einheiten.

Eine Verordnung muss nach Vorgabe der Kranken­kassen 28 Tage nach Ausstellungs­datum begonnen werden.

Behandlung

Eine logopädische Verordnung umfasst in der Regel 10 Behandlungs­einheiten zu je 45 Minuten. Je nach verordneter Frequenz findet die Behandlung meist ein- bis zweimal wöchentlich statt.

Zu Beginn der Therapie führe ich eine ausführliche Anamnese und Befund­erhebung durch, welche es mir ermöglichen, einen indivi­duellen Therapie­plan für die weiteren Behandlungs­schritte zu erstellen. Der verordnende Arzt erhält nach jeder Verordnung einen Therapie­bericht und kann dann eine Folge­verordnung ausstellen.

Behandlungskosten

Die Behandlungs­kosten werden für Kinder unter 18 Jahren von der gesetzlichen Kranken­kasse übernommen. Erwachsene zahlen einen gesetzlich vor­ge­schriebenen Eigen­anteil.